Alarmanlagen - Überfall- und Einbruchmeldeanlagen

Alarmanlagen

Bei der Einbruchverhinderung stehen mechanische Sicherungen, die sinnvoll aufeinander abgestimmt sind, an erster Stelle. Sie können dem Täter einen bestimmten Widerstand entgegensetzen und einen Einbruch unter Umständen verhindern. Daher sind sie eine wesentliche Voraussetzung für einen wirksamen Einbruchschutz. Einbruchmeldeanlagen (EMA) dagegen können lediglich melden. Sie verhindern zwar keinen Einbruch, können jedoch abschreckend wirken. Denn durch ihre Meldewirkung wird das Risiko für den Einbrecher, entdeckt zu werden, wesentlich erhöht. Am besten ist es, die mechanische Sicherungstechnik mit der elektronischen Überwachung sinnvoll zu kombinieren. Grundsätzlich sollte die EMA so erweitert werden, dass auch ein Überfallalarm ausgelöst werden kann.

Überwachungsarten

Bei der Überwachung gibt es zwei verschiedene Möglichkeiten. Zum einen die Fallenüberwachung, bei der bestimmte Bereiche durch Bewegungsmelder überwacht werden. Zum anderen die Außenhautüberwachung, bei der insbesondere Fenster und Türen mit Kontakten überwacht werden. Welche Überwachungsart für Sie geeignet ist, klären Sie am besten in einem Beratungsgespräch mit einem Fachmann oder wenden Sie sich direkt an Ihre (Kriminal-)Polizeiliche Beratungsstelle.

Fallenüberwachung

Bei der Fallenüberwachung erfolgt die Alarmauslösung erst dann, wenn Einbrecher bereits in den von der EMA überwachten Bereich eingedrungen sind. Es werden hauptsächlich die Bereiche durch Bewegungsmelder überwacht, die Täter mit hoher Wahrscheinlichkeit betreten werden. Je nach Funktionsart tragen die Melder unterschiedliche Bezeichnungen, wie zum Beispiel Infrarot-Bewegungsmelder, Ultraschall-Bewegungsmelder, Mikrowellen-Bewegungsmelder oder eine Kombination aus zwei unterschiedlichen Prinzipien. Bei der Auswahl müssen Art, Ausstattung und Nutzung der Räume sowie Umwelteinflüsse besonders berücksichtigt werden.

Außenhautüberwachung

Bei der Außenhautüberwachung werden vor allem Türen und Fenster auf Öffnen und Durchbruch überwacht. Die Außenhautüberwachung hat zwei wesentliche Vorteile: Zum einen erfolgt die Alarmierung bereits, bevor Einbrecher eingedrungen sind. Zum anderen kann die Anlage auch bei Anwesenheit, zum Beispiel nachts, eingeschaltet werden. Aus diesem Grund ist die Außenhautüberwachung besonders für bewohnte Objekte geeignet. Da eine reine Außenhautüberwachung meist sehr teuer kommt, wird diese Überwachungsart oft mit der Fallenüberwachung kombiniert.

So wird alarmiert

Es gibt verschiedene Alarmierungsarten. Der Externalarm soll durch entsprechende optische und akustische Signalgeber vor Ort den Täter abschrecken bzw. die Nachbarn aufmerksam machen. Mithilfe des Fernalarms wird ein Alarm an eine hilfeleistende Stelle weitergeleitet. Auch die Kombination der beiden Alarmierungsarten ist möglich. Der Internalarm dient zur Information der Bewohner bei Anwesenheit und interner Scharfschaltung der Anlage.

Externalarm

Im Betriebszustand "extern scharf" werden im Alarmfall akustische und optische Externsignalgeber angesteuert. Grundsätzlich sollten zwei akustische Signalgeber (z. B. Sirenen) und ein optischer Signalgeber (z. B. Rundum-/Blitzleuchte) so installiert werden, dass sie für Einbrecher schwer erreichbar sind. Optische Signalgeber müssen für hilfeleistende Personen deutlich erkennbar sein. Sinnvoll ist es, den Alarm immer zusätzlich per Fernalarm weiter zu melden, wodurch ein akustischer Signalgeber unter Umständen entfallen kann. Sollen Täter abgeschreckt werden, kann ein akustischer Signalgeber auch innerhalb des Gebäudes installiert werden.

Fernalarm

Der Fernalarm dient zur Unterrichtung einer ständig personell besetzten Stelle. Diese leitet im Alarmfall die vertraglich vereinbarten hilfeleistenden Maßnahmen ein. In der Regel handelt es sich hierbei um Wach- und Sicherheitsunternehmen. Wichtig sind die Qualifikation und die Zusicherung, dass auch über Interventionspersonal verfügt werden kann, welches eine Alarmvorprüfung durchführt. Die Alarmweiterleitung direkt zur Polizei kann nur in besonderen Fällen erfolgen.Zudem können neben Alarmen auch weitere wichtige Meldungen, wie Scharf-/Unscharfschaltung, Störung etc., übertragen werden.

Internalarm

Der interne Alarm dient nicht zur Alarmierung Außenstehender. Er soll lediglich die im Gebäude anwesenden Personen aufmerksam machen. Dies ist nötig, da berechtigte anwesende Personen versehentlich, wie z. B. durch das Öffnen eines Fensters, Alarm auslösen können. Hierbei handelt es sich um einen Falschalarm. Daher darf der Alarm nur im Objekt hörbar sein. Zu diesem Zweck werden Internsignalgeber eingesetzt, die im ganzen Haus hörbar sind. Diese Signalgeber sollten nicht in Schlafräumen oder in unmittelbarer Nähe der EMA-Zentrale installiert sein. Liegt eine Bedrohung vor, kann durch Betätigung eines Überfallmelders - manuell ein per Fernalarm weiterzuleitender - Alarm ausgelöst werden.

Falschalarm

Falschalarme sind ungewollte Alarme, die überwiegend durch falsch projektierte und installierte Anlagenteile entstehen. Oft sind auch Bedienungsfehler die Ursache, die durch Einhaltung der so genannten "Zwangsläufigkeit" vermieden werden können. Durch häufige Falschalarme, die zudem kostenpflichtig sein können, verliert die Einbruchmeldeanlage ihre "Glaubwürdigkeit". Dies hat letztendlich zur Folge, dass im Ernstfall keine Hilfe geleistet oder herbeigerufen wird, oder dies nicht mit der erforderlichen Dringlichkeit geschieht. Oftmals werden falschalarmträchtige Anlagen nicht mehr eingeschaltet, sodass die Investition vergeblich war.

Der richtige Typ

Für Planung und Einbau von Einbruchmeldeanlagen (EMA) gibt es europäische und nationale Normen sowie andere Richtlinien. Die Polizei hat diese und weitere Anforderungen in einem Pflichtenkatalog für Errichterunternehmen von EMA zusammengefasst. Er steht qualifizierten Installateuren zur Verfügung. EMA sind in verschiedene Klassen bzw. Grade unterteilt. Die Einteilung richtet sich nach der Höhe des Einbruchrisikos. Aus diesem Grund ist die Auswahl des/der richtigen Alarmanlagengrads/-klasse entscheidend. Mehr Informationen erhalten Sie bei Ihrer (Kriminal-) Polizeilichen Beratungsstelle. In vielen Bundesländern erhalten Sie dort außerdem einen Adressennachweis mit qualifizierten Errichterunternehmen.

Der richtige Grad

Einbruchmeldeanlagen (EMA) werden anhand des Risikos in verschiedene Sicherheitsstufen unterteilt. Die Normung sieht insgesamt vier Grade vor. Beachten Sie bitte, dass der Grad 1 unterhalb der polizeilichen Anforderungen liegt und aus diesem Grund nicht empfohlen wird.

Für den Schutz von Personen und kleineren Wohnobjekten reicht eine ÜMA/EMA der Klasse A bzw. des Grads 2 mit mittlerer Überwindungssicherheit und mittlerer Ansprechempfindlichkeit aus.
Verwenden Sie eine ÜMA/EMA der Klasse B, Grad 3 mit hoher Überwindungssicherheit und mittlerer Ansprechempfindlichkeit, wenn Personen oder Wohnobjekte mit erhöhter Gefährdung bzw. kleine Gewerbeobjekte oder öffentliche Objekte überwacht werden sollen.

Zum Schutz von Personen, Gewerbe-, öffentlichen Objekten und Wohnobjekten mit hoher Gefährdung sollten ÜMA/EMA der Klasse C, Grad 4, mit sehr hoher Überwindungssicherheit und erhöhter Ansprechempfindlichkeit gewählt werden.

Der richtige Einbruchmelder (Typ)

Die Auswahl der geeigneten ÜMA/EMA hängt von den örtlichen Gegebenheiten, insbesondere der Nutzung und den Umwelteinflüssen ab.

Für die Überwachung von Türen und Fenstern eignen sich zum Beispiel Öffnungs-, Verschluss- und Durchbruchmelder. Räume können beispielsweise mit Bewegungsmeldern oder Infrarot-Lichtschranken überwacht werden. Für die Überwachung von Wänden werden z. B. Alarmdrahttapeten und Körperschallmelder eingesetzt.

Auf dem Markt sind zudem einige "exotische" Melder erhältlich, die auch auf alltägliche Umwelteinflüsse reagieren und somit oft Falschalarm auslösen. Lassen Sie sich daher von einem Fachmann ausgiebig beraten.

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