Achtung vor verseuchten Spanplatten

Die gesundheitsbedrohliche Holzschutz-Substanz Pentachlorphenol ist zwar seit 1990 nicht mehr in deutschen Holzschutzmitteln enthalten. Aber wie "Plusminus" vom Westdeutschen Rundfunk herausfand: Tausende Tonnen von Dachbalken, Fensterrahmen und Gartenzäunen, die mit dem Gift verseucht waren, kommen kleingeshreddert und dann zu Spanplatten verleimt wieder auf den deutschen Markt zurück.

Stichproben in Möbelhäusern und Baumärkten ergaben, dass in Einzelfällen die Richtwerte der Chemikalienschutzordnung spürbar überschritten wurden. Danach dürfen die Spanplatten noch nicht einmal im Freien verwendet werden, wie das Fernseh-Magazin feststellte.

Zitiert wurde der Kieler Toxikologe Prof. Kruse, wonach die Bearbeitung dieser Spanplatten mit einem Bohrer hohe Temperaturen erzeugt, wodurch das Seveso-Gift Dioxin entsteht, das über die Atemwege in den Organismus gelangt.

"baumarkt.de" dankt ausdrücklich den Max-Bahr-Baumärkten, dass sie die beanstandeten Spanplatten sofort aus dem Sortiment genommen haben. "baumarkt.de" fordert die Spanplatten-Produzenten auf, von sich aus und nicht erst auf Druck der Verbraucher und der Handelsunternehmen Prüfzertifikate zu entwickeln. Die Prüfzertifikate müssen aktuell sein unter der Angabe der Prüfnummer und des Produktionstages und sie müssen auf jeder Spanplatte angebracht sein.

Die Redaktion von "baumarkt.de" gibt Ihnen den guten Rat: Lassen Sie sich vom Holzhändler, vom Baumarkt oder vom Möbelhaus schriftlich die Unbedenklichkeit der Spanplatten bestätigen. Dazu können Sie ein Formular ausdrucken und dem Händler zum Ausfüllen vorlegen.

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